Wir vertreten Ärzte und medizinisches Personal im Bereich des Haftungs- und Strafrechts.
Hierbei stehen Verfahren wegen angeblicher ärztlicher Kunstfehler und Betrugsdelikte im Vordergrund.
Durch den Zwang wirtschaftlichen Denkens und der gestiegenen Verantwortung der Ärzteschaft kommt es immer mehr zu Vorwürfen der Urkundenfälschung, des Abrechnungsbetruges, der Untreue. Durch die mediale Präsenz und immer komplizierter werdende wirtschaftliche Abläufe steigt auch die Gefahr, in das Visier der Ermittler zu kommen. Dies kann für Ärzte und ärztliches Personal zu einer erheblichen Gefährdung der beruflichen Existenz führen.
Weiterhin vertreten wir auch im Bereich des Heilmittelwerberechts und des Arzneimittelsrechts (Doping etc).
Folge typische Vorwürfe tauchen immer regemäßig in der anwaltlichen Praxis auf:
vorsätzliche Tötung/Körperverletzung
fahrlässige Tötung/fahrlässige Körperverletzung
unterlassene Hilfeleistung
Betrug
Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht
Untreue
Bestechlichkeit
Irreführende Werbung (§ 14 HWG)
Selbstverständlich stehen wir auch beratend zu Seite, wenn es um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien geht (Compliance).