Im Falle des Widerrufs einer Bewährungsstrafe ist ebenso wenig wie bei einer Entscheidung nach § 57 StGB die Dauer des noch zu verbüßenden Strafrestes ein Kriterium für die Beiordnung eines Verteidigers Es kommt allein darauf an,...
Ein fast alltägliches Problem: darf ich mich gegen „rechtswidriges“ hoheitliches Handeln zur Wehr setzen und: wann ist hoheitliches Handeln überhaupt rechtswidrig ? In einem aktuellem Platz sollte ein abgelehnter Asylbewerber trotz Duldung festgenommen werden. Dieser...
Im 19. Jahrhundert war der Diebstahl von Leichen noch weit verbreitet. Um die Grundkenntnisse der Anatomie zu erlernen, mussten Studenten an Leichen üben. Allein in London wurden hierfür mehr als 1000 Leichen pro Jahr benötigt....
1. Abgabe im Sinne des § 4 Abs. 17 AMG ist die körperliche Übergabe an einen anderen durch den Inhaber der Verfügungsgewalt in einer Weise, dass der Empfänger tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Arzneimittels zu bemächtigen und mit ihm nach seinen Belieben umzugehen, insbesondere es zu konsumieren oder weiterzugeben.
2. Nach den auch im Arzneimittelrecht anwendbaren Grundsätzen der Bewertungseinheit bilden das Vorrätighalten zum Verkauf und die aus diesem Verkauf sukzessiv erfolgenden Abgabeakte materiell-rechtlich eine einheitliche Tat.
Der Tatbestand des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken wird nicht durch deren Abgabe vollendet, sondern durch den Erwerb und das Vorrätighalten zum Verkauf (im Anschluss an BGH vom 14. Oktober 2014- 2 StR 124/14).
Nach § 400 Abs. 1 StPO kann ein Nebenkläger das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird; die Revision muss sich, sofern der Nebenkläger die Revision einlegt, gegen einen unterbliebenen...
Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte am 27.02.2013 einen afghanischen Studenten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte legte Revision ein und begründete diese im Wesentlichen damit, dass §...
Wer schon mit Drogen handelt, sollte dies tunlichst tun, ohne dass Waffen in der Nähe sind. Es macht einen Unterschied von mehreren Jahren Haftaus. Sieht der Gesetzgeber für das Handeltreiben mit BtM in nicht geringer...
Ein ausländischer Staatsbürger, der auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, darf zum Zwecke der Strafverfolgung nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafverfolgung nach deutschem Recht verjährt ist. Dies hat das OLG Hamm aktuell im Falle eines Engländers entschieden, der neben der englischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Motorradkutten mit Clubemblemen können Gegenstände im Sinne von § 74 Abs.1 StGB sein, also solche, die durch die Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht werden oder bestimmt gewesen sind. Der Gegenstand muss gerade bei der abgeurteilten Tat eine bestimmende Rolle gespielt haben. Dies ist im Urteil festzustellen. Ein typischer Fall liegt dann vor, wenn die Kutten vor der Tat übergezogen wurden, um eine tatunterstützende Wirkung zu erzeugen U (Drohwirkung).
Das Strafgericht ist nicht an die Feststellungen des Familiengerichts gebunden und hat daher die materielle Rechtsmäßigkeit einer Anordnung zu prüfen und die tatbestandlichen Voraussetzungen selbst festzustellen. Dies hat nunmehr der BGH nach einer Vorlage des OLG Oldenburgs klar gestellt.
Nach Ansicht des BGH besteht zwischen § 224 Abs.1 Nr 4 und § 226 Abs.1 StGB keine Gesetzeskonkurrenz, da andernfalls das gesonderte Tatunrecht des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB nicht angemessen berücksichtigt werde.
23.12.2013 – Pressemitteilung Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Fortdauer der Untersuchungshaft von sieben Beschuldigten im Betrugsfall um die „S&K-Gruppe“ beschlossen. Einen weiteren Beschuldigten – den 71jährigen Z....
Auch im Mahnverfahren kann durch falsche Tatsachenbehauptungen bei der Antragstellung ein Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB begangen werden. Dies. obwohl die Angaben des Antragstellers grds nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Dies schließw, so der BGH, die Annahme eines täuschungsbedingte Irrtums auf Seiten des Rechtspflegers nicht aus.
Dies gilt allerdings nicht im automatisierten Verfahren - sofern nicht ausnahmsweise ein Rechtspfleger daran mitwirkt.
Ein schöner Fall aus der Restrealität: Aus Ärger, weil er geblitzt wurde, stellte der Angeklagte seinen Kastenwagen direkt vor dem Sensor des Blitzgeräts ab, so dass weitere Geschwindigkeitsmessungen nicht erfolgen konnten. Als der Gemeindevollzugsbeamte einen Abschleppdienst beauftragte, fuhr der Angeklagte den Kastenwagen weg und stellte statt diesem einen Traktor vor den Sensor. Da der Frontlader des Traktors herabgelassen worden war, konnte ein Abschleppen nicht erfolgen. Erst als die Polizei eintraf, fuhr der Angeklagte den Traktor
Der „Klassiker“ des BGH zur nicht geringen Menge bei Amphetaminen. Interessant, dass in den 80er Jahren Cannabis als gefährliche Droge angesehen wurde. Hierzu der BGH: „Das in Amphetamin liegende Abhängigkeits- und Gefährdungspotential wie auch der...
2007 verwechselte das Landgericht Diacetylmorphin mit Morphin und legte eine zu hohe Menge als „nicht geringe Menge“ im Sinne des BtMG fest. Diacetylmorphin ist jedoch nicht Morphin sondern Heroin. In dieser Entscheidung wurde erneut die...
Celle. Etwa 1.780 Unterzeichner, darunter auch der Angeklagte, hatten sich im Jahr 2010 auf einer frei zugänglichen Internetseite mit ihren Namen in eine dort veröffentlichte Liste eingetragen, um die angekündigte „Schotter – Aktion“ anlässlich des...
Die täuschungsbedingte Erzielung niedrigerer Preise führt nicht ohne weiteres zu einem Vermögensschaden, da der Betrug nicht die Vermögensmehrung schützt, sondern nur den Vermögensbestand. Der Absatz für ein lieferndes Unternehmen zu einem höheren Preis muss gesichert...
„Aus dem Fehlen „rauschmittelbedingter Ausfallerscheinungen oder anderer psychischer Beeinträchtigungen“ lässt sich nicht (ohne Weiteres) darauf schließen, der Drogenkonsum habe nicht zu einer relevanten Einschränkung des Hemmungsvermögens geführt.“ (Leitsatz des Bearbeiters“) Verteidigern ist das Phänomen bekannt...
Nach einer akuellen Entscheidung des BGH handelt es sich bei einer E-Mail, in der lediglich mit Worten der an einem Kind vorgenommene sexuelle Missbrauch geschildert wird, nicht um eine kinderpornographische Schrift, die im Sinne von...
Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss. Ist der Beihilfeleistende, wie hier, nicht Mitglied der...
Nicht jede anwaltliche Falschberatung führt zu einem unvermeidbaren Verbotsirrtum. Bei komplexten Sachverhalten, hier der Frage nach verfassungsfeindlichen Inhalten von Musiktexten, fordert die Rechtsprechung eine komplexes detailliertes Rechtsgutachten, das nicht nur Feigenblattcharakter hat. Fragen ? Rufen...
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 27. November 2011 3 StR 195/12 In der Strafsache (…) gegen 1. 2. wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 27....
Das Landgericht Köln wies am 28. November 2012 die Klage Herrn Kachelmann gegen seinen Verteidiger auf Rückzahlung eines Teíls der geleisteten Vergütung ab. Obwohl das Gericht früh darauf hinwies, getroffene Vereinbarungen anders auszulegen als der Kläger, trug dieser weder zu einer etwaigen Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung noch zur einer etwaigen Unrichtigkeit der Abrechnung vor. Richtig scheint, dass das Gericht an einem Stundenhonorar für einen Strafverteidiger von 450,00 EUR nichts auszusetzen hat.
Wer ausserhalb der Arbeit Drogenkonsum konsumiert, riskiert seinen Arbeitsplatz, zumindest sofern er in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig ist. Dies kann auch im Bereich des Gleisbaus der Fall sein, wie eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zeigt.
Gemäß § 18 Abs.2 ist eine Jugendstrafe so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Wirkung möglich ist. Die Urteilsgründe müssen deshalb,so der BGH in st. Rspr., erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist. Formelhafte Erwähnungen des Erziehungsgedankens reichen grundsätzlich nicht aus.
Mehrfacher Cannabis-Konsum beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Das Straßenverkehrsrecht bestimmt, dass derjenige, der „gelegentlich“ Cannabis einnimmt und nicht zwischen Konsum und Fahren trennt ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen ist.
Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus. Entsprechend sind auch Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die Ärzten solche Vorteile zuwenden, nicht wegen Bestechung (§ 334 StGB) oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2 StGB) strafbar. Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt handelt nämlich bei der Wahrnehmung der ihm gemäß § 73 Abs. 2 SGB V übertragenen Aufgaben, insbesondere bei der Verordnung von Arzneimitteln, weder als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB.
Gegen den früheren Kommandanten des Segelschulschiffs der Marine "Gorch Fock" und gegen den Schiffsarzt wird es kein gerichtliches Strafverfahren wegen des Todes der im Jahr 2008 verunglückten Offizieranwärterin Jenny B. geben. Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts die strafrechtlichen Klageerzwingungsanträge der Eltern von Jenny B. gegen den Kapitän und den Schiffsarzt der Gorch Fock wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung zurückgewiesen.
Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf zwei Jahre nicht übersteigen (§ 67d StGB). Progostiziert das sachverständig beratene Gericht eine längere Behandlugsdauer, besteht nach Ansicht des BGH keine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Unterbringung. Daher ist von einer Unterbringung abzusehen.
Aktuell hat der EuGH klar gestellt, dass der Ausschluss eines Betriebsinhabers von der Gewährung von Agrarbeihilfen wegen falscher Angaben über die Fläche seines Betriebs nicht ausschließt, dass wegen desselben Sachverhalts eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt.
Die bloße Abhängigkeit von Drogen beeinflusst für sich genommen die Steuerungsfähigkeit nicht.
Dies ist erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn langjähriger Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat. In diesen Fällen liegen regelmäßig zugleich ein organischer Befund und eine krankhafte seelische Störung vor. Auch beim akuten Rausch ist ein Ausschluss oder die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit möglich.
Der Geständige räumt eine bestimmten Sachverhalt ein, nicht zuletzt, um das Verfahren zu verkürzen und im Rahmen einer Verständigung eine mildere Strafe zu erhalten.
Nicht nur in Wirtschaftsstrafsachen ist diese Praxis stets dann problematisch, wenn etwas eingeräumt wird, was nicht Gegenstand der eigenen Wahrnehmung ist. So kann der Täuschende zwar einräumen, getäuscht haben zu wollen, aber nicht, dass er durch die Täuschung auch einen Irrtum erregt hat - sofern ihm die betroffenen Personen nicht davon berichtet haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Verständigung vorliegt, da das Gericht den Sachverhalt zunächst pflichtgemäß aufzuklären hat.
In einem aktuellen Fall gestand der Angeklagte, Anleger durch falsche Angaben zum Kauf von Aktien veranlasst zu haben. Zu den Verkaufsgesprächen und den Fehlvorstellungen der Anleger machte er keine Angaben (dies hätte er wohl auch nicht gekonnt). Ohne diese Angaben besteht aber allenfalls eine Vermutung, dass die Anleger durch die unrichtigen Angaben zum Kauf verleitet wurden.
Der BGH hob die Entscheidung des LG Düsseldorf richtigerweise auf.
Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit Die Handlungen müssen auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäftes mit Betäubungsmitteln zielen.
Die Übernahme und der Transport von Setzlingen fernab einer Plantage stellen noch keine keine Ermöglichung oder Förderung eines solchen Geschäfts dar. Die Handlungen dienen lediglich dessen Vorbereitung.
Das Absehen der Verfolgung eines Vergehens des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Beiträgen führt nicht zu einem Strafklageverbrauch e gegenüber einem wegen Nichtzahlung des Mindestlohns gfesondert geführten Bußgeldverfahren, auch wenn die Verkürzung der Sozialversicherungsbeiträge allein auf der Unterschreitung des Mindestlohns beruht. Zwischen den Taten nach § 266a StGB und der Nichtzahlung des für die Höhe der Beiträge maßgeb-
lichen Mindestlohns (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG aF) bestehe weder materiellrechtliche Tateinheit noch liegt eine Tat im prozessualen Sinn (§ 264 StPO) vor.
1.Ist teilweiser Vorwegvollzug bei mehr als drei Jahren Strafe nicht einzelfallbedingt generell ausgeschlossen, so i s t er gemäß § 67 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StGB in Verbindung mit § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB so zu bemessen, dass danach und nach einer anschließenden Unterbringung eine Halbstrafenentlassung möglich ist. Dem Richter, so der BGH, stehe hier kein Ermessen zu, er müsse mithilfe fachkundiger Unterstützung (s. § 246a StPO) den Zeitraum der Unterbringung prognostizieren und sodann den Vorwegvollzug berechnen.
Das Landgericht hat die Angeklagten H. und M. u.a. wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung, Geiselnahme, erpresserischen Menschenraubes und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, den Angeklagten K. wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Gefangenenbefreiung im Amt und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig erkannt. Gegen den Angeklagten H. hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren, gegen den Angeklagten M. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten und gegen den Angeklagten K. eine solche von vier Jahren und drei Monaten verhängt. Gegen die Angeklagten H. und M. wurde zudem jeweils die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bonn erfüllt ein für eine Operation verantwortlicher Arzt, der einen narkotisierten Patienten, unter Abziehung des Operationspersonals, allein zurück lässt, den Tatbestand der Aussetzung.
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