(Fachanwalt Strafrecht Berlin) BGH vom 13.12.2011: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des ehemaligen Herstellungsleiters beim Kinderkanal KI.KA (2 StR 521/11) PM
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des ehemaligen Herstellungsleiters bei dem Kinderkanal (KI.KA), einem Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF unter der Federführung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), als unbegründet verworfen. Dieser hatte sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Erfurt gewandt, welches ihn am 05. Juli 2011 wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue in 48 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.