(Fachanwalt Strafrecht Berlin-BtMG) BGH vom 24.4.2013: fehlende äußerliche Wahrnehmbarkeit lässt keinen Schluss auf Hemmungsvermögen bei Drogenkonsum zu (2 StR 93/13)
„Aus dem Fehlen „rauschmittelbedingter Ausfallerscheinungen oder anderer psychischer Beeinträchtigungen“ lässt sich nicht (ohne Weiteres) darauf schließen, der Drogenkonsum habe nicht zu einer relevanten Einschränkung des Hemmungsvermögens geführt.“ (Leitsatz des Bearbeiters“) Verteidigern ist das Phänomen bekannt – der Gutachter stellt erhebliche Mengen Drogen zur Tatzeit im Blut des Angeklagten fest, da dieser sich aber an das…