Anwalt Strafrecht Berlin – BGH vom 23.9.2014 (4 StR 92/14) zur Frage, wann Fahrlehrer Führer eines Fahrzeuges i.S. von § 24 Abs.1a StVO ist
Auch ein Fahrlehrer darf während der Fahrt mit einem Fahrschüler nicht sein Handy verwenden, wenn er vom Beifahrersitz aus in die Lenk- und Antriebsvorgänge eingereift. Andernfalls verstößt der Fahrlehrer gegen § 23 Abs.1a StVG). Nach Ansicht des BGH schließe es die Fahrzeugführereigenschaft zwar nicht aus, wenn mehrere Personen sich die Bedienung der notwendigen Funktionen teilen…