(OWi-Verfahren) BGH vom 18.7.2012 zur Verwerfung des Einspruchs nach Zurückverweisung mangels persönlichen Erscheinens (4 StR 603/11)
Das Amtsgericht verwirft den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, wenn der Betroffene nicht persönlich erscheint. Dies gilt auch im Falle einer teilweise erfolgreichen Rechtsbeschwerde und Zurückverweisung wegen der Rechtsfolgen. So aktuell der BGH.