
Strafantrag per Telefax ist ausreichend (OLG Hamm vom 18.12.2014)
Oberlandesgericht Hamm, 1 RVs 115/14 Beschluss vom 18.12.2014 Gericht: Leitsätze: Zur Wahrung der Schriftform eines Strafantrages nach § 158 Abs. 2 StPO kann ein mit einer Faksimile-Unterschrift versehener Strafantrag ausreichen. Tenor: Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs….